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Trinkwasserversorgung - Anzeige für Volksfeste u. ä. (Betreiber)

Hinweise zu diesem Service

Mit diesem Online-Service haben Sie als Betreiber die Möglichkeit, den Betrieb temporärer Wasserverteilungsanlagen gemäß § 3 Nr. 2 lit. f) der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) für Märkte, Volksfeste oder sonstige öffentliche Veranstaltungen anzumelden.

Wenn Sie eine Anlage betreiben (oder betreiben lassen), aus der zeitweise Trinkwasser entnommen oder an Verbraucher abgegeben wird (bzw. eine mobile Anlage, aus der Wasser an Verbraucher abgegeben wird), sind Sie verpflichtet, diesen Betrieb so früh wie möglich zu melden. Sie könnten eine solche Anlage beispielsweise auf einem Markt, einer Messe oder einem Volksfest betreiben.

Weitere Informationen finden Sie auch im Info-Blatt für Betreiber.

Bitte beachten Sie: Hier können Sie nicht den Betrieb einer Trinkwasserversorgungsanlage anmelden, wenn Sie als Veranstalter die Verantwortlichen für die Versorgungsabschnitte I und II melden möchten. In diesem Fall nutzen Sie bitte das Formular für Veranstalter.

Um die Meldung durchzuführen, benötigen Sie folgende Informationen:

  • Kontaktinformationen des Betreibers / der Betreiberin
  • Sofern ein mobiles Fahrzeug eingesetzt wird das Kennzeichen
  • Wenn abweichend vom Betreibenden: Kontaktinformationen des Inhabenden und der Ansprechperson vor Ort
  • Ggf. die Größe des Wassertanks in Ihrem Fahrzeug (bei mobiler Abgabe)

Die rechtliche Grundlage für diese Meldung ist § 13 Abs. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 4, Nr. 6 in Verbindung mit § 3 Nr. lit. d) und f).

Hinweis

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