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Trinkwasserversorgung - Anzeige für Volksfeste u. ä. (Veranstalter)

Hinweise zu diesem Service

Mit diesem Online-Service haben Sie als Veranstalter die Möglichkeit, den Betrieb temporärer Wasserverteilungsanlagen gemäß § 3 Nr. 2 lit. f) der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) für Märkte, Volksfeste oder sonstige öffentliche Veranstaltungen anzumelden.

Wenn Sie eine Anlage betreiben (oder betreiben lassen), aus der zeitweise Trinkwasser entnommen oder an Verbraucher abgegeben wird, sind Sie verpflichtet, diesen Betrieb so früh wie möglich zu melden. Sie könnten eine solche Anlage beispielsweise auf einem Markt, einer Messe oder einem Volksfest betreiben.

Weitere Informationen finden Sie auch im Info-Blatt für Veranstalter.

Bitte beachten Sie: Hier können Sie nicht den Betrieb einer Trinkwasserversorgungsanlage anmelden, wenn Sie einen Stand oder Ähnliches betreiben (sogenannter Versorgungsabschnitt III). In diesem Fall nutzen Sie bitte das Formular für Betreiber.

Um die Meldung durchzuführen, benötigen Sie folgende Informationen:

  • Anschrift und Kontaktangaben des Unternehmens, das die Anlage bis zur zentralen Übergabestelle betreibt (Wasserversorgung, Versorgungsabschnitt I)
  • Anschrift und Kontaktangaben des Unternehmens, das die Anlage von der zentralen Übergabestelle bis zum Verbraucher (z.B. Standbetreiber) betreibt (Wasserverteilung, Versorgungsabschnitt II)

Die rechtliche Grundlage für diese Meldung ist § 13 Abs. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 4, Nr. 6 in Verbindung mit § 3 Nr. lit. d) und f).

Hinweis

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