Serviceübersicht
Integration und Migration
Aufenthaltstitel für Ausbildung, Studium, Schulbesuch, Sprachkurs - Aufenthaltstitel für die Erwerbstätigkeit - Aufenthaltstitel für den Familiennachzug - Niederlassungserlaubnis
Sie können mit Hilfe von VisitVIS-Online das Formular für die Verpflichtungserklärung von zu Hause ausfüllen und sämtliche benötigte Unterlagen anhängen (hochladen). Sie erhalten anschließend einen Termin, wann Sie die Verpflichtungserklärung in der Ausländerbehörde im Original unterschreiben und abholen können.
Aufenthalt von EU- und EWR-Bürgern sowie deren Familien (Freizügigkeitsberechtigte)
Änderung von aufenthaltsrechtlichen Nebenbestimmungen (z.B. Arbeits- oder Wohnsitzauflagen)
Beschäftigung und Ausbildung für Gestattungs- und Duldungsinhaber
Gem. § 47b S. 1 AufenthG sind Asylberechtigte und Ausländer, denen internationaler Schutz nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 des AsylG zuerkannt oder für die ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 oder Abs. 7 AufenthG festgestellt worden ist, verpflichtet, Reisen in ihren Herkunftsstaat sowie den Grund der Reise vor Antritt der Reise gegenüber der zuständigen Ausländerbehörde anzuzeigen.
Welches Visum brauche ich für Deutschland? Online-Angebot des Auswärtigen Amtes
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- Das Bezahlen ist online möglich.
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- Für diese Dienstleistung ist eine Registrierung/Anmeldung notwendig.
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- Dieses Symbol weist auf einen externen Link eines anderen Betreibers hin. Ggf. ist eine weitere Registrierung oder ein elektronischer Identitätsnachweis notwendig.
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- Das ist eine Dienstleistung des Kreises Siegen-Wittgenstein.