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Ökokonto - Antrag Anerkennung Kompensationsmaßnahmen

Hinweise zu diesem Service

Mit diesem Online-Assistenten haben Sie die Möglichkeit, die Anerkennung einer vorgezogenen Kompensationsmaßnahme für ein Ökokonto zu beantragen (gem. § 16 des Bundesnaturschutzgesetzes und der Verordnung über die Führung eines Ökokontos nach § 32 des Landesnaturschutzgesetzes (Ökokonto VO)).

 

Folgende Angaben bzw. Unterlagen werden im Folgenden unter anderem abgefragt und sollten daher vorliegen und bekannt sein:

- Lage der Maßnahme (Gemarkung, Flur, Flurstück)

- Lageplan

- Maßnahmenbeschreibung und Bewertung

 

Die notwendigen Unterlagen können direkt digital beigefügt werden oder aber auch nachgereicht werden.

Hinweis

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