Antrag

für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund gemäß § 29 Abs. 2 StVO
1 Informationen
Informationen zum Antrag
Hinweise

Für die Einreichung Ihres vollständigen Antrages zur Durchführung einer Veranstaltung im öffentlichen Verkehrsraum werden folgende Unterlagen benötigt:

- Veranstaltererklärung

- Erklärung über die Freistellung von Ersatzansprüchen

- Streckenskizze / Lageplan (Google Maps, Tim Online, o. Ä.)

Die Angaben zur Veranstaltererklärung und zur Erklärung über die Freistellung von Ersatzansprüchen können auf der letzten Seite des Online-Antrages bestätigt werden. Das zusätzliche Ausfüllen der schriftlichen Erklärungen wird damit hinfällig. Sollten die Angaben nicht online bestätigt werden, sind die Erklärungen schriftlich nachzureichen (als Anlage per E-Mail an verkehrssicherung@siegen-wittgenstein.de)

Je nach Art und Größe der Veranstaltung kann auch ein Versicherungsnachweis (ausgefüllt von der Versicherung mit Unterschrift / Stempel) erforderlich werden. Es wird auf die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung zu § 29 StVO, Randziffer 20 verwiesen.

Den Vordruck für den Versicherungsnachweis, die Veranstaltererklärung und die Erklärung über die Freistellung von Ersatzansprüchen können Sie auf der folgenden Seite herunterladen: https://www.siegen-wittgenstein.de/Kreisverwaltung/Veranstaltungen-im-%C3%B6ffentlichen-Verkehrsraum.php?object=tx,3417.2&ModID=10&FID=2171.884.1. Diese können im letzten Schritt im Rahmen dieses Antrages als Anlage hochgeladen werden.

Sollten die Erklärungen oder der Versicherungsnachweis nachgereicht werden müssen, hat dies per E-Mail zu erfolgen (verkehrssicherung@siegen-wittgenstein.de).

Datenschutz

Haben Sie Fragen?

Stadt Ozg
Einsteinstraße 12, 85716 Ozg
Telefon: 089-364 360
E-Mail: demo@ozg-stadt.de