Vollzug der Straßenverkehrsordnung
auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen
nach § 45 StVO
den Erlass einer Verkehrsrechtlichen Anordnung zur Durchführung nachstehender näher bezeichneten Maßnahme mit:
Sperrung für Fahrzeuge über
- bis zur Beendigung der Bauarbeiten -
Vorgeschlagene
Umleitungsstrecke
Anschrift der zuständigen Behörde
von km bis km / von Haus-Nr. bis Haus-Nr.
Bitte nennen Sie den für die unten beantragte Maßnahme
verantwortlichen:
Bauausführendes Unternehmen
ursprüngliche
Fahrbahnbreite
ursprüngliche
Gehwegbreite
verbleibende
Fahrbahnbreite
verbleibende
Gehwegbreite
Bitte wählen Sie mindestens einen Grund aus!
Ort, Datum, Unterschrift des Antragstellers
Ich versichere, dass die verkehrsrechtliche Anordnung durch den (Bau-) Unternehmer befolgt wird. Insbesondere werden die angeordneten Verkehrszeichen und Verkehrs-einrichtungen angebracht, unterhalten und entfernt, sowie Lichtzeichenanlagen bedient. Mir ist auch bekannt, dass der (Bau-) Unternehmer die Kosten der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, die durch die verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich werden, zu tragen hat. Weiterhin erkläre ich, dass der (Bau-) Unternehmer den Träger der Straßenbaulast sowie die Straßenbaubehörde und die Straßenverkehrsbehörde von jeder Haftung freistellt, welche durch das Vorhaben bedingt ist und mit ihm in
ursächlichem Zusammenhang steht.
Ich bestätige hiermit, dass mir die vom Bundesminister für Verkehr erlassenen Richtlinien für die Sicherung von
Arbeitsstellen an Straßen (RSA) bekannt sind und die Sicherung der vorgenannten Baustelle entsprechend vorgenommen wird.
Mir ist weiterhin bekannt, dass
* Diesem Antrag ist zwingend ein entsprechender Lageplan unter Kennzeichnung der Arbeitsstelle beizufügen.
Der Bauunternehmer hat einen Verkehrszeichenplan vorzulegen.
* Um eine zeitnahe Genehmigungserteilung gewährleisten zu können, reichen Sie diesen Antrag bitte mindestens 14 Tage
vor Beginn der Baumaßnahme ein.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte telefonisch an 0271/333-1735 bzw. per E-Mail an folgende Adresse:
die Überwachungsbehörden kostenpflichtige Ersatzvornahmen durch Dritte zu meinen Lasten veranlassen können, wenn der Verantwortliche nicht erreichbar ist
mit den Arbeiten erst begonnen werden darf, wenn die schriftliche Anordnung der Straßenverkehrsbehörde vorliegt
ein Verstoß gegen die Bestimmungen der StVO oder die Nichtbefolgung der erteilten Anordnung als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann (§ 49 StVO)
Mit der Angabe meiner E-Mail Adresse bestätige ich mein Einverständnis darüber, dass mir der Verwaltungsakt ausschließlich per E-Mail ohne zusätzlichen Postversand zugeschickt wird.
verkehrssicherung@siegen-wittgenstein.de
E-Mail - Bemerkungen für das Amt