Todesbescheinigung Einsicht
Mit diesem Service beantragen Sie die Einsicht in eine Todesbescheinigung beim Gesundheitsamt Siegen-Wittgenstein. Das Gesundheitsamt kann nur Einsicht in eine Todesbescheinigung geben, wenn die verstorbene Person in einer Stadt oder Gemeinde des Kreises Siegen-Wittgenstein gestorben ist.
Liegt der Sterbeort nicht im Kreis Siegen-Wittgenstein können Sie diesen Service nicht nutzen. Bitte wenden Sie sich dann an das für den Sterbeort zuständige Gesundheitsamt.
Privatpersonen können sich freiwillig gerne mit der eID des Personalausweise (Vertrauensniveau hoch) anmelden. Wenn Sie sich mit der eID ausweisen kann die Todebescheinigung per Post zugestellt oder als Download hier im Serviceportal SiWi-Online bereit gestellt werden. Bei einer Anmeldung mit Benutzername und Passwort wird die Einsicht in eine Todesbescheinigung nur vor Ort ermöglicht.