Headerbild des Serviceportals

Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche

Hinweise zu diesem Service

Wie können Leistungen der Eingliederungshilfe beim Kreis Siegen-Wittgenstein beantragt werden?

Um Leistungen der Eingliederungshilfe vom Kreis Siegen-Wittgenstein zu erhalten, ist dieser Antrag vollständig auszufüllen. In Abhängigkeit von den gegebenen Antworten müssen Sie möglicherweise folgende Unterlagen einscannen und an der entsprechenden Stelle im Antrag hochladen:

  • ärztliche Befunde,
  • einen Nachweis über den aufenthaltsrechtlichen Status des Kindes (eine Kopie des Passes oder Passersatzes des Kindes oder eine Bescheinigung des Ausländeramtes),
  • eine Kopie des Schwerbehindertenausweises,
  • den Bescheid der Pflegekasse oder Pflegeversicherung, in dem die Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde,
  • den Einkommensteuerbescheid des Vorvorjahres.

Zu dem Antrag gehört eine Seite im PDF-Format zum Ausdrucken, die von Ihnen unterschrieben werden muss. Anschließend ist sie postalisch an das Sozialamt des Kreises Siegen-Wittgenstein zu senden. Sobald diese eingegangen ist, wird der Antrag bearbeitet.

Hinweis

Zur Nutzung dieses Services werden Sie auf eine externe Seite weitergeleitet.