Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche
Wie können Leistungen der Eingliederungshilfe beim Kreis Siegen-Wittgenstein beantragt werden?
Um Leistungen der Eingliederungshilfe vom Kreis Siegen-Wittgenstein zu erhalten, ist dieser Antrag vollständig auszufüllen. In Abhängigkeit von den gegebenen Antworten müssen Sie möglicherweise folgende Unterlagen einscannen und an der entsprechenden Stelle im Antrag hochladen:
- ärztliche Befunde,
- einen Nachweis über den aufenthaltsrechtlichen Status des Kindes (eine Kopie des Passes oder Passersatzes des Kindes oder eine Bescheinigung des Ausländeramtes),
- eine Kopie des Schwerbehindertenausweises,
- den Bescheid der Pflegekasse oder Pflegeversicherung, in dem die Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde,
- den Einkommensteuerbescheid des Vorvorjahres.
Bitte laden Sie möglichst nur Dokumente im PDF-Format hoch. Achten Sie auf eine gute Qualität: Der gesamte Text der eingescannten Unterlagen muss in den Dokumenten lesbar sein. Es können nur Unterlagen bearbeitet werden, die in ausreichender Qualität vorliegen.
Zu dem Antrag gehört eine Seite im PDF-Format zum Ausdrucken, die von Ihnen unterschrieben werden muss. Anschließend ist sie postalisch an das Sozialamt des Kreises Siegen-Wittgenstein zu senden. Sobald diese eingegangen ist, wird der Antrag bearbeitet.