Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche
Hinweise zu diesem Service
Wie können Leistungen der Eingliederungshilfe beim Kreis Siegen-Wittgenstein beantragt werden?
Um Leistungen der Eingliederungshilfe vom Kreis Siegen-Wittgenstein zu erhalten, ist dieser Antrag vollständig auszufüllen. In Abhängigkeit von den gegebenen Antworten müssen Sie möglicherweise folgende Unterlagen einscannen und an der entsprechenden Stelle im Antrag hochladen:
- ärztliche Befunde,
- einen Nachweis über den aufenthaltsrechtlichen Status des Kindes (eine Kopie des Passes oder Passersatzes des Kindes oder eine Bescheinigung des Ausländeramtes),
- eine Kopie des Schwerbehindertenausweises,
- den Bescheid der Pflegekasse oder Pflegeversicherung, in dem die Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde,
- den Einkommensteuerbescheid des Vorvorjahres.
Zu dem Antrag gehört eine Seite im PDF-Format zum Ausdrucken, die von Ihnen unterschrieben werden muss. Anschließend ist sie postalisch an das Sozialamt des Kreises Siegen-Wittgenstein zu senden. Sobald diese eingegangen ist, wird der Antrag bearbeitet.