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Masernschutzgesetz

Hinweise zu diesem Service

Über diesen Online-Service können Sie online an Anhörungen teilnehmen oder Dokumente und Nachrichten zu laufenden Verfahren nach dem Masernschutzgesetz an das Gesundheitsamt senden.

Sie können hier auch Ihrer Meldepflicht nach § 20 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ("Masernschutzgesetz") nachkommen und Personen melden, die

  •     entweder vor dem 1. März 2020 bereits betreut oder beschäftigt wurden, aber bisher keinen Nachweis vorlegen konnten oder Sie Zweifel an dem vorgelegten Nachweis haben
  •     nach dem 1. März 2020 betreut wurden, aber keinen Nachweis vorlegen konnten, oder
  •     die betreut oder beschäftigt werden sollen, Sie jedoch Zweifel an dem vorgelegten Nachweis haben.

Bei Meldungen von mehr als 5 Personen nutzen Sie bitte alternativ das Excel-Formular. Dieses finden Sie auf der Dienstleistungsseite zum Masernschutzgesetz. Hier finden Sie auch weitere Informationen zum Masernschutzgesetz.

Wichtig: Vor Nutzung der Services müssen Sie sich mit dem Servicekonto NRW anmelden. Haben Sie dort noch kein Konto müssen Sie sich einmalig und kostenfrei mit Nutzername, E-Mail und Passwort registrieren. Eine Anleitung finden Sie hier.

Hinweis

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