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Masernschutzgesetz

Hinweise zu diesem Service

Über diesen Online-Service können Sie online an Anhörungen teilnehmen oder Dokumente und Nachrichten zu laufenden Verfahren nach dem Masernschutzgesetz an das Gesundheitsamt senden.

Sie können hier Ihrer Meldepflicht nach § 20 IfSG (Masernschutzgesetz) nachkommen und Personen melden, die

  •     entweder vor dem 1. März 2020 bereits betreut oder beschäftigt wurden, aber bisher keinen Nachweis vorlegen konnten,
  •     nach dem 1. März 2020 betreut wurden, aber keinen Nachweis vorlegen konnten, oder
  •     die eine betreut oder beschäftigt werden sollen, Sie jedoch Zweifel an dem Vorgelegten Nachweis haben.

Bei Meldungen von mehr als 5 Personen nutzen Sie bitte alternativ das Excel-Formular. Dieses finden Sie unter https://www.siegen-wittgenstein.de/Kreisverwaltung/Aktuelles/Aktuelle-Meldungen/Informationen-zum-Masernschutzgesetz-20-Infektionsschutzgesetz. Hier finden Sie auch weitere Informationen zum Masernschutzgesetz.

 

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