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Wohnraumförderung Zuschuss beantragen

Hinweise zu diesem Service

Die Antragstellung, die für die Gewährung eines freiwilligen kreiseigenen Zuschusses für den Erwerb oder die Modernisierung zwingend erforderlich ist, erfolgt vollständig digital.


Die Förderung ist vor Abschluss des Kaufvertrages (Erwerb) bzw. vor Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen zu beantragen. Eine Antragstellung löst keinen Rechtsanspruch aus.


Je Förderobjekt kann nur ein Antrag gestellt werden. Der Antrag ist zwingend von allen Erwerbern/Eigentümern gemeinschaftlich zu stellen.  Jede Person kann die Förderung nach diesem Förderprogramm nur einmalig in Anspruch nehmen. Insofern sind die obigen Unterlagen für alle Antragstellenden gemeinsam einzureichen. Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen.


Folgende Informationen und Unterlagen werden Sie bei der Antragstellung im Rahmen des digitalen Antragsverfahrens (Anlage ist hochzuladen) benötigen:

  1.     Ort/Anschrift und Baujahr der Immobilie
  2.     Grundriss/Plan des Förderobjektes oder Exposé
  3.     Kaufvertragsentwurf (bei Erwerb) oder Kostenvoranschlag einer Fachfirma über die geplanten Modernisierungsmaßnahmen
  4.     IBAN und BIC Ihrer Bankverbindung

Hinweis

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