Ökokonto - Antrag Anerkennung Kompensationsmaßnahmen
Hinweise zu diesem Service
Mit diesem Online-Assistenten haben Sie die Möglichkeit, die Anerkennung einer vorgezogenen Kompensationsmaßnahme für ein Ökokonto zu beantragen (gem. § 16 des Bundesnaturschutzgesetzes und der Verordnung über die Führung eines Ökokontos nach § 32 des Landesnaturschutzgesetzes (Ökokonto VO)).
Folgende Angaben bzw. Unterlagen werden im Folgenden unter anderem abgefragt und sollten daher vorliegen und bekannt sein:
- Lage der Maßnahme (Gemarkung, Flur, Flurstück)
- Lageplan
- Maßnahmenbeschreibung und Bewertung
Die notwendigen Unterlagen können direkt digital beigefügt werden oder aber auch nachgereicht werden.