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Berufsbezeichnung „Notfallsanitäterin / Notfallsanitäter“

Hinweise zu diesem Service

Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Notfallsanitäterin / Notfallsanitäter“ gemäß des Gesetzes über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters (Notfallsanitätergesetz - NotSanG) vom 22.05.2013 in der derzeit geltenden Fassung

Dem Antrag müssen die folgenden Anlagen beigefügt werden:

  • Ärztliches Zeugnis (Vordruck als Download unter Dateien zu diesem Formular)

  • Polizeiliches Führungszeugnis - Belegart O (hier beantragen: https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/ )

  • Zeugnis über die erfolgreich absolvierte staatliche Prüfung / Ergänzungsprüfung für Notfallsanitäterinnen / Notfallsanitäter

Verwaltungsgebühr:

  • 60 €

Bezahlverfahren:

  • PayPal
  • giropay

Hinweis

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