Berufsbezeichnung „Notfallsanitäterin / Notfallsanitäter“
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Hinweise zu diesem Service
Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Notfallsanitäterin / Notfallsanitäter“ gemäß des Gesetzes über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters (Notfallsanitätergesetz - NotSanG) vom 22.05.2013 in der derzeit geltenden Fassung
Dem Antrag müssen die folgenden Anlagen beigefügt werden:
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Ärztliches Zeugnis (Vordruck als Download unter Dateien zu diesem Formular)
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Polizeiliches Führungszeugnis - Belegart O (hier beantragen: https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/ )
- Zeugnis über die erfolgreich absolvierte staatliche Prüfung / Ergänzungsprüfung für Notfallsanitäterinnen / Notfallsanitäter
Verwaltungsgebühr:
- 60 €
Bezahlverfahren:
- PayPal
- giropay