Masernschutzgesetz
Anmeldung erforderlich
Dieser Dienst steht ausschließlich natürlichen Personen zur Verfügung. Bitte melden Sie sich mit einem zentralen Nutzerkonto (BundID) an.
Hinweise zu diesem Service
Über diesen Online-Service können Sie online an Anhörungen teilnehmen oder Dokumente und Nachrichten zu laufenden Verfahren nach dem Masernschutzgesetz an das Gesundheitsamt senden.
Sie können hier auch Ihrer Meldepflicht nach § 20 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ("Masernschutzgesetz") nachkommen und Personen melden, die
- entweder vor dem 1. März 2020 bereits betreut oder beschäftigt wurden, aber bisher keinen Nachweis vorlegen konnten oder Sie Zweifel an dem vorgelegten Nachweis haben
- nach dem 1. März 2020 betreut wurden, aber keinen Nachweis vorlegen konnten, oder
- die betreut oder beschäftigt werden sollen, Sie jedoch Zweifel an dem vorgelegten Nachweis haben.
Bei Meldungen von mehr als 5 Personen nutzen Sie bitte alternativ das Excel-Formular. Dieses finden Sie auf der Dienstleistungsseite zum Masernschutzgesetz. Hier finden Sie auch weitere Informationen zum Masernschutzgesetz.
Wichtig: Vor Nutzung der Services müssen Sie sich mit dem Servicekonto NRW anmelden. Haben Sie dort noch kein Konto müssen Sie sich einmalig und kostenfrei mit Nutzername, E-Mail und Passwort registrieren. Eine Anleitung finden Sie hier.